Reitbuch

Reiterhof Steinhof

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reiterhof Steinhof Fam. Heumann GmbH & Co. KG

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Grundlage der Vertragsabschlüsse mit dem Leistungsanbieter Reiterhof Steinhof Fam. Heumann GmbH & Co. KG (Reiterhof).

§ 1 Allgemeines

  1. Voraussetzung für die Teilnahme am Reitunterricht ist das Vorliegen der unterschriebenen Anmeldungs-/Registrierungsbestätigung unter Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Reiterhof Steinhof für den Reitunterricht.
  2. Das Reiten und der Umgang mit Pferden geschehen auf eigene Gefahr.
  3. Im Umgang mit den Pferden und Reitgegenständen ist besondere Vorsicht geboten. Pferde können sich aus ihrer Natur heraus unvorhersehbar verhalten. Aus der Größe und Stärke dieser Tiere ergeben sich besondere Risiken. Die Tiere reagieren auf äußere Reize, ein angemessenes und besonnenes Verhalten in der Nähe der Pferde ist daher unentbehrlich.
  4. Das Pferd kann durch Schütteln, Schnappen, Tritte oder schnelle Bewegungen reagieren, was zu schweren Verletzungen führen kann. Das Sitzen auf dem Pferd erfordert eine gute Balance. Bei Außerachtlassen dieser Balance ist ein Herunterfallen möglich.
  5. Daraus ergeben sich besondere Verhaltensregeln:
  1. Mit Vertragsabschluss erklärt der Reiter/die Reiterin (und/oder dessen Erziehungsberechtigte), diese Risiken zu kennen und sich entsprechend verantwortlich zu verhalten.

§ 2 Reitunterricht, geführte Ausritte unter Anleitung, Pony/Pferdführen durch Begleitperson

Die Entscheidung, welches Pferd und welche Reitanleitung zum Einsatz kommen, obliegt einzig dem Reiterhof.

Reitunterricht:

Ausritte unter Anleitung:

Pony-/Pferdführen – Eltern/Erwachsene Begleitpersonen führen das Pony

§ 3 Kostenerstattung

§ 4 Haftungsbeschränkung

Eine Haftung durch dem Reiterhof ist – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen. Bei den Schulpferden handelt es sich um Nutztiere. Es gilt daher der gesetzliche Haftungsausschluss für Schäden, die von dem Reitpferd verursacht werden. Außerdem wird ein Haftungsausschluss vereinbart, sofern Anweisungen der Reitanleitung nicht befolgt werden, ein gesteigertes Risiko eingegangen wird oder ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt. Die Haftung der Reitanleitung wird – soweit gesetzlich möglich – auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftungen wegen arteigenen, tierischen, willkürlichen Verhaltens. Erfasst werden auch solche Ansprüche, welche sonst gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen könnten. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung oder schuldhaft verursachten Körperschäden, ebenso wenig bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 5 Schlussbestimmung

Sind einzelne Vertragsteile unwirksam, so berührt dies nach § 306 Abs. 1 BGB nicht Fortgeltung des Vertrages im Übrigen.

Stand 01.01.2023 Reiterhof Steinhof