Maßgeblich ist und bleibt immer die veröffentlichte Gebührenordnung des Betriebs!
Davon abweichende Guthabenberechnungen und ggf. erforderliche Guthabenkorrekturen im Buchungssystem
sind unverzüglich mit dem Betrieb zu klären.
Die Fairness gegenüber dem Betrieb und den anderen Teilnehmern gebietet, dass dieses Buchungssystem nicht
missbräuchlich verwendet wird, also z. B. Termine nicht unnötig blockiert und ausstehende Zahlungen zügig beglichen
werden. Bei Verstoß können Zugänge gesperrt werden.
Als Eltern entscheiden Sie, ob Sie Ihren Kindern die Zugangsdaten übergeben, damit diese selbst
Termine und Karten buchen können, oder ob Sie dies für Ihre Kinder tun. Falls Sie Ihre Kinder buchen lassen, gibt
es verschiedene Möglichkeiten, das Risiko von Fehlkäufen zu begrenzen (z. B. zusätzliche Eltern-Mail zur Info, Eltern-Passwort
für Käufe, monatliches Budget, eingeschränkte Zahlungsarten u.a.) - informieren Sie sich hierzu bitte im Betrieb.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Buchungen Ihrer Kinder haften. Wenn Sie mit Kartenkäufen Ihrer Kinder nicht einverstanden sind,
wenden Sie sich bitte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, an den Betrieb. Bereits
absolvierte oder nicht mehr stornierbare Teilnahmen können nicht erstattet werden.
Mit der Anmeldung und der Nutzung dieses Buchungssystems erklären Sie sich mit
den Nutzungsbedingungen und mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten entsprechend der Datenschutzerklärung, die Sie
jederzeit im System über den Link "Datenschutz" in der Fußzeile jeder Seite einsehen können, einverstanden.
Sie können über den verantwortlichen Betrieb jederzeit eine Löschung Ihrer Daten verlangen. Eine Teilnahme an den vom
Betrieb über das Buchungssystem angebotenen Leistungen ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reiterhof Steinhof Fam. Heumann GmbH & Co. KG
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Grundlage der Vertragsabschlüsse mit dem Leistungsanbieter Reiterhof Steinhof Fam. Heumann GmbH & Co. KG (Reiterhof).
§ 1 Allgemeines
Voraussetzung für die Teilnahme am Reitunterricht ist das Vorliegen der unterschriebenen Anmeldungs-/Registrierungsbestätigung unter Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Reiterhof Steinhof für den Reitunterricht.
Das Reiten und der Umgang mit Pferden geschehen auf eigene Gefahr.
Im Umgang mit den Pferden und Reitgegenständen ist besondere Vorsicht geboten. Pferde können sich aus ihrer Natur heraus unvorhersehbar verhalten. Aus der Größe und Stärke dieser Tiere ergeben sich besondere Risiken. Die Tiere reagieren auf äußere Reize, ein angemessenes und besonnenes Verhalten in der Nähe der Pferde ist daher unentbehrlich.
Das Pferd kann durch Schütteln, Schnappen, Tritte oder schnelle Bewegungen reagieren, was zu schweren Verletzungen führen kann. Das Sitzen auf dem Pferd erfordert eine gute Balance. Bei Außerachtlassen dieser Balance ist ein Herunterfallen möglich.
Daraus ergeben sich besondere Verhaltensregeln:
Verhalten Sie sich ruhig und achten Sie darauf, die Pferde nicht zu verängstigen oder unruhig zu machen.
Streicheln Sie keine Pferde in den Stallungen oder Boxen. Kontakt bitte nur zum vereinbarten Schulpferd.
Nähern Sie sich dem Pferd niemals direkt von hinten.
Provozieren Sie kein Pferd.
Setzen Sie sich oder eine andere Person nicht ohne Erlaubnis auf ein Pferd.
Füttern Sie ein Pferd nur mit Erlaubnis des Besitzers, Füttern Sie ein Pferd nur mit der flachen Hand.
Beachten und respektieren Sie Hinweis- und Warnschilder im Pferdestall, der Reithalle, dem Reitplatz, der Longierhalle und auf der Weide.
Behandeln Sie die Tiere respektvoll.
Fragen Sie im Zweifel den Betrieb bzw. das Hofpersonal/Reitanleitung um Hilfe.
Mit Vertragsabschluss erklärt der Reiter/die Reiterin (und/oder dessen Erziehungsberechtigte), diese Risiken zu kennen und sich entsprechend verantwortlich zu verhalten.
Das Tragen eines bruch- und splitterfreien Reithelmes mit Drei- oder Vierpunktbefestigung (empfohlen: gemäß EU Norm „EN 1384“) ist grundsätzlich Vorschrift. Dieser muss ohne zu wackeln oder zu rutschen auf dem Kopf sitzen. Der Reithelm ist nach einem Sturz zu erneuern.
Ebenso ist sachgerechte Kleidung zu tragen (lange Hose, feste, geschlossene Schuhe mit Absatz). Weiter wird das Tragen einer Schutzweste empfohlen. Diese wird vom Reiterhof nicht zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist der Reiter/die Reiterin verantwortlich, sich ausreichend und angemessen zu schützen.
§ 2 Reitunterricht, geführte Ausritte unter Anleitung, Pony/Pferdführen durch Begleitperson
Die Entscheidung, welches Pferd und welche Reitanleitung zum Einsatz kommen, obliegt einzig dem Reiterhof.
Reitunterricht:
Die Reitschule bietet von Dienstag bis Sonntag Einzel- und Gruppenunterricht an.
Einzeleinheiten werden im 20 Minuten Rhythmus, Gruppenstunden im 45 bzw. 60 Minutentakt angeboten.
Die Buchungen der Reittermine und die Bezahlung erfolgt ausschließlich mittels dem Online-Reitbuch.
Die Registrierung im Online-Reitbuch erfolgt selbstständig.
Entsprechendes Guthaben im Benutzerkonto (Kauf einer 10er Karte) ist Voraussetzung für eine Terminbuchung (gilt auch für Buchung Warteliste).
Das Guthaben kann mit PayPal über das Online-Reitbuch oder per EC/bar bei uns vor Ort aufgeladen werden.
Eine gebuchter Reitunterricht (Gruppenstunde bzw. Einzelunterricht) kann bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin eigenständig kostenfrei über das Online-Reitbuch storniert werden. Später stornierte bzw. telefonisch/digital abgesagte Reitstunden werden nicht erstattet.
Bitte beachten Sie, dass auch beim Nachrücken aus der Warteliste eine verbindliche Buchung zur jeweiligen Reiteinheit wird. Auch diese Buchung kann bis 24 Stunden vorher eigenständig kostenfrei storniert werden.
Sollten Sie sich auf die Warteliste gebucht haben und feststellen, dass Sie zu diesen Zeiten doch verhindert sind, bitten wir um Stornierung dieser Wartelistenplatzbuchungen, damit andere Reiter:innen nachrücken können. Andernfalls wird die Einheit von Ihrem Guthaben abgezogen.
Die Anwesenheit zum Einzel- und Gruppenunterricht muss bei jedem Termin im Reiterstüberl mindestens 15 Minuten vor dem Termin bestätigt werden (Anmeldung). Die Pferde sollen selbstständig fertig gemacht werden, wer Hilfe braucht, gibt vorab Bescheid.
5 Min vor Beginn der Reitstunde sollen die Pferde getrenst, gesattelt sein sowie die Steigbügel entsprechend eingestellt sein und sich vor dem Platz / Reithalle / Longierhalle einfinden.
Der Reitunterricht kann sowohl praktische als auch theoretische Unterrichtseinheiten beinhalten. Bodenarbeit ist Bestandteil der Kommunikation mit dem Pferd und kann ebenso im Reitunterricht stattfinden.
Der Gruppenunterricht findet mit 3 – 8 Personen statt. Bei nur 2 Buchungen, stornieren wir diesen Reitunterricht rechtzeitig kostenfrei, ggf. kann gegen Aufpreis auch mit 2 Personen der Unterricht durchgeführt werden. Hierzu bitte telefonische Kontaktaufnahme mit dem Reiterhof.
Jederzeit ist den Anweisungen der Unterrichtenden und dem Reiterhof ist Folge zu leisten.
Die Reitschüler:innen sind angehalten durch regemäßigen Ausgleichssport für entsprechende Kondition und Koordination sowie Fitness zu sorgen.
Das maximale Gewicht des Reiters/der Reiterin zur aktiven Teilnahme am Reitunterricht darf 75 kg nicht überschreiten (auch zum Schutz des Pferderückens).
Ausritte unter Anleitung:
Mindestens eine Woche vor dem Wunschtermin müssen Möglichkeiten eines begleiteten Ausrittes erfragt, bzw. persönlich/telefonisch vereinbart werden.
Voraussetzung eines Ausrittes ist entsprechende Reiterfahrung.
Die Reiter:innen sind angehalten durch regemäßigen Ausgleichssport für entsprechende Kondition und Koordination sowie Fitness zu sorgen. Das maximale Gewicht des Reiters/der Reiterin zur aktiven Teilnahme an Ausritten darf 75 kg nicht überschreiten (auch zum Schutz des Pferderückens).
Die Anmeldung, Bezahlung und Unterschrift des Haftungsausschlusses am Reittag erfolgt mindestens 30 Minuten vor dem Termin im Reiterstüberl. Die Pferde sollen selbstständig fertiggemacht werden, wer Hilfe braucht, gibt rechtzeitig Bescheid.
Wird in der Gruppe (maximal 3 Reiter:innen) ausgeritten, orientierten wir uns an dem reiterlichen Können der schwächsten Reiterin/dem schwächsten Reiter.
Den Anweisungen der Reitbegleitung und dem Reiterhof ist Folge zu leisten.
Pony-/Pferdführen – Eltern/Erwachsene Begleitpersonen führen das Pony
Bitte kommen Sie pünktlich zu der vereinbarten Stunde, um Überschneidungen zu vermeiden.
Die Ponys/Pferde werden durch uns geputzt, getrenst und gesattelt.
Das Einstellen der Steigbügel bitte selbständig vornehmen.
Die Eltern/Erwachsene Begleitpersonen führen das Pony im Gelände auf dem ausgeschilderten Rundweg nur in der Gangart - Schritt. Bitte den Rundweg nicht verlassen!
Bitte gutes Schuhwerk tragen, da die Ponystrecke (Hufeisenrunde) auf naturnahen Feld- und Waldwegen verläuft.
Auf der Ponyrunde die Ponys und Pferde immer fest am Strick führen und nicht loslassen.
Die Ponys und Pferde nicht grasen lassen.
Nicht hinter den Ponys und Pferde laufen. Immer zu dem vorhergehenden Pony/Pferd einen Sicherheitsabstand von mind. 2 m einhalten.
Hunde an die Leine nehmen.
Nach der Rückkehr das Pony/Pferd an seinem Platz wieder anbinden.
Den Anweisungen des Personals und dem Reiterhof ist Folge zu leisten.
§ 3 Kostenerstattung
Das Guthaben aus dem Erwerb einer 10er-Karte ist ein Jahr gültig und kann mit der Buchung von Reiteinheiten aufgebraucht werden. Eine Rückzahlung von Restguthaben aus 10er-Karten ist nicht möglich.
Eine Kostenerstattung für gebuchte Leistungen ist in keinem Fall (z. B. Nichtantritt, Abbruch des Unterrichts, schlechtes Wetter, Schulstress, kurzfristige Erkrankung…) – auch nicht teilweise - möglich.
Die Kostenerstattung bei Nichtantritt oder vorzeitigem Abbruch der gebuchten Reitferien richtet sich nach den in der Ausschreibung angegebenen Regelungen.
§ 4 Haftungsbeschränkung
Eine Haftung durch dem Reiterhof ist – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen. Bei den Schulpferden handelt es sich um Nutztiere. Es gilt daher der gesetzliche Haftungsausschluss für Schäden, die von dem Reitpferd verursacht werden. Außerdem wird ein Haftungsausschluss vereinbart, sofern Anweisungen der Reitanleitung nicht befolgt werden, ein gesteigertes Risiko eingegangen wird oder ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt. Die Haftung der Reitanleitung wird – soweit gesetzlich möglich – auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftungen wegen arteigenen, tierischen, willkürlichen Verhaltens. Erfasst werden auch solche Ansprüche, welche sonst gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen könnten. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung oder schuldhaft verursachten Körperschäden, ebenso wenig bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 5 Schlussbestimmung
Sind einzelne Vertragsteile unwirksam, so berührt dies nach § 306 Abs. 1 BGB nicht Fortgeltung des Vertrages im Übrigen.